Updated on 23.10.2020
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Die US-amerikanischen Vertretungen in der Türkei haben die zuvor ausgesetzten Visa-Dienste komplett wieder aufgenommen.
Am 28. Dezember 2017 gab das U.S. Department of State bekannt, dass die Visa-Vergabe in der Türkei in vollem Umfang fortgeführt wird. Wurden die Visa-Dienste vor Ort im Oktober letzten Jahres zunächst komplett eingestellt und einen Monat später nur eingeschränkt wieder aufgenommen, können türkische Staatsangehörige und in der Türkei lebende Personen ab sofort wieder US-Visa vor Ort beantragen.
Nachdem ein türkischer Mitarbeiter des US-Generalkonsulats in Istanbul verhaftet wurde, erhoben sich Zweifel an der ausreichenden Sicherheit der Mitarbeiter in den amerikanischen Vertretungen in der Türkei. Aus diesem Anlass bewirkte die US-Regierung am 9. Oktober 2017 einen Visa-Stopp in der Türkei. Im Gegenzug gab die türkische Regierung bekannt, dass keine Visa mehr in türkischen Vertretungen innerhalb der Vereinigten Staaten ausgestellt werden.
Daraufhin sicherte die türkische Regierung der US-Botschaft in Ankara den Vereinigten Staaten zu, dass aktuell keine weiteren Ermittlungen gegen Mitarbeiter der US-Vertretungen stattfinden und auch zukünftig keine Mitarbeiter für die Ausübung ihrer offiziellen Tätigkeiten inhaftiert oder festgehalten werden sollen. Des Weiteren stimmte die türkische Regierung zu, im Falle einer beabsichtigten Untersuchung oder Inhaftierung, die US-Regierung im Vorfeld darüber zu informieren.
Das Einhalten dieser Versprechen seitens der türkischen Regierung seit Ende Oktober 2017 veranlasste das U.S. Department of State die Sicherheitslage als ausreichend verbessert einzuschätzen und die vollständige Wiederaufnahme der Visabearbeitung in der Türkei in die Wege zu leiten.
Türkische Staatsangehörige oder in der Türkei lebende Personen, die bereits einen Interviewtermin im Rahmen ihres Nichteinwanderungsantrags außerhalb der Türkei vereinbart haben, haben zwei Möglichkeiten:
Im Regelfall empfehlen wir Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Türkei haben, die Beantragung über die konsularischen Vertretungen vor Ort – d. h., eine Verlegung des Termins zu den Generalkonsulaten in Ankara oder Istanbul.
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