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Updated on 20.01.2021

Arbeitserlaubnis (EAD) mit H-4 Visum - Möglichkeiten für Ehepartner von H-1B Inhabern

Ehepartner von H-1B Visuminhabern können unter eng umrissenen Voraussetzungen eine eigene Allgemeine Arbeitserlaubnis (EAD) erhalten. Droht nun die Abschaffung?
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Ehepartner von H-1B Visuminhabern können unter eng umrissenen Voraussetzungen eine eigene Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) erhalten. Nun plant Präsident Trump offenbar die Abschaffung der Arbeitserlaubnis für ausländische Personen mit H-4 Visum. 

 

Voraussetzungen für die Beantragung einer EAD unter H-4 Status

Zunächst bleibt es dabei, dass der Großteil der H-4 Ehepartner auch weiterhin leider keine EAD erhalten kann. Eine Beantragung für begleitende Ehepartner unter H-4 Status ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • für den Ehepartner unter H-1B Status liegt eine bewilligte I-140 Einwanderungspetition vor (= bewilligter Antrag auf arbeitsplatzbezogene GreenCard) oder
  • im Rahmen eines Statusanpassungsverfahrens auf einen Einwanderungsstatus (GreenCard) wurde eine Statusverlängerung über die maximale 6-Jahres-H-1B-Aufenthaltszeit unter "AC21 Act" bewilligt

Die zu beantragende EAD kann zur Arbeitsaufnahme (Teil- oder Vollzeit) für jeden US-Arbeitgeber in jedem Arbeitsgebiet verwandt werden. Mithilfe des Formulars I-765 "Application for Employment Authorization" wird der EAD-Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) eingereicht. Neben den gängigen Unterlagen müssen Nachweise beigefügt werden, um einen der oben genannten Punkte belegbar zu machen (z. B. die Approval Notice zur I-140 Petition des Ehepartners).

Begleitende Kinder mit H-4 Visum
Begleitende Kinder, welche den H-4 Status bis zum 21. Lebensjahr erhalten können und sich im "arbeitsfähigen" Alter befinden, fallen nicht unter diese Regelung und können unter keinen Umständen eine EAD beantragen.

Inkrafttreten der EAD-Regelung für H-4 Visuminhaber

Bereits im Jahr 2013 war im Gespräch, Ehepartnern von H-1B Visuminhabern unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine eigene Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) zu gewähren. Zuvor konnten begleitende Ehepartner unter H-4 Status in keinem Fall eine solche Arbeitserlaubnis erhalten.

Im Rahmen der von US-Präsident Obama initiierten Reform des Einwanderungsrechts wurde eine finale Regelung seitens des U.S. Department of Homeland Security (DHS) beschlossen, welche am 26. Mai 2015 in Kraft getreten ist.

Mögliche Abschaffung des H-4 EAD Programms

Nun will Präsident Trump offenbar die Allgemeine Arbeitserlaubnis für H-4 Ehepartner von H-1B Inhabern abschaffen.

In Zuge des präsidialen Dekrets "Buy American and Hire American" schreitet die von Präsident Trump im April 2017 angekündigte Reform der H-1B Visa voran. In diesem Zusammenhang untersucht die Regierung aktuell gezielt H-4 (H-1B Ehepartner) Visa.

Bisher ist von offizieller Regierungsseite nur bekannt, dass einige Änderungen in diesem Bereich geplant sind.
Laut inoffiziellen Quellen soll es jedoch bereits im Februar 2018 zur Aufhebung des H-4 EAD Programms kommen, welches bisher die Beantragung einer Arbeitserlaubnis für H-4 Visuminhaber ermöglicht.

Inhaber einer gültigen EAD sollten diese bei Eintreten der Regelung noch bis zum Ablaufdatum nutzen können, auch wenn das Ablaufdatum in der Zukunft liegt. H-4 Ehepartner, die aktuell noch keine EAD beantragt haben oder deren EAD in den nächsten Monaten abläuft, empfehlen wir daher die umgehende Neubeantragung.

Wir halten Sie selbstverständlich über alle Neuerungen auf dem Laufenden.

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Updated on 20.01.2021