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Updated on 20.10.2017

Return to Petitioner - Formular I-129 richtig adressieren

Die US-Einwanderungsbehörde USCIS teilte eine Änderung der Zuständigkeiten bei der Einreichung von I-129 Anträgen mit. Unternehmen, die eine Arbeitsgenehmigung für ausländische Mitarbeiter erhalten möchten, müssen das Antragsformular I-129 inklusive der gesamten Antragsdokumentation beim zuständigen USCIS Service Center einreichen. So können beispielsweise die L-1, H-1B oder O-1 Kategorie damit beantragt werden.
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Zuständigkeit des USCIS Service Centers prüfen

Die US-Einwanderungsbehörde USCIS teilte eine Änderung der Zuständigkeiten bei der Einreichung von I-129 Anträgen mit. Unternehmen, die eine Arbeitsgenehmigung für ausländische Mitarbeiter erhalten möchten, müssen das Antragsformular I-129 inklusive der gesamten Antragsdokumentation beim zuständigen USCIS Service Center einreichen. So können beispielsweise die L-1, H-1B oder O-1 Kategorie damit beantragt werden. 

Prinzipiell gibt es drei mögliche Anlaufstellen für die Einreichung des I-129 Formulars:

  • California Service Center (CSC)
  • Vermont Service Center (VSC) und
  • Nebraska Service Center (NSC).

Welches Service Center für den I-129 Antrag zuständig ist, ergab sich bis dato aus einer Kombination aus der beantragten Kategorie sowie dem tatsächlichen physischen Einsatzort (= Bundesstaat) in den USA. In den häufigsten Fällen ist der Arbeitsort identisch mit der Adresse des US-Unternehmens bzw. Antragstellers (= "Petitioner"). Es kommt aber durchaus vor, dass ausländische Mitarbeiter an anderen Orten (z. B. beim Kunden in einem anderen Bundesstaat) mehrheitlich ihre Arbeitsleistung erbringen. Ausschlaggebend für die Service Center Zuständigkeit war dann der US-Bundesstaat, in dem sich der Mitarbeiter tatsächlich physisch mehrheitlich aufhält und arbeiten wird.

Akute Änderungen

Ab sofort ergibt sich die Zuständigkeit immer aus der Kategorie sowie dem Bundesstaat, in dem das beantragende US-Unternehmen seinen Hauptsitz hat.
Beispiel: Beantragt also Unternehmen X, mit Sitz in New York ein L-1 Visum für einen ausländischen Mitarbeiter, der beim Kunden Y in Kalifornien arbeitet, wäre ab sofort das Vermont Service Center zuständig (früher wäre es das California Service Center gewesen).

Es gilt als Orientierung die Adresse bzw. der US-Bundesstaat, welche(r) auf Seite 1 im Antragsformular I-129 für das US-Unternehmen bzw. den "Petitioner" verwandt wird. 

Obwohl diese Änderung unmittelbar in Kraft tritt, akzeptiert die US-Einwanderungsbehörde in einer Übergangsfrist bis zum 11. November 2017 noch Anträge, die versehentlich an das falsche Service Center adressiert wurden. Nach diesem Datum werden alle I-129 Anträge, die falsch adressiert sind, unbearbeitet an den jeweiligen Antragsteller zurückgesandt mit einem Hinweis auf die falsche Zuständigkeit.

Unser Tipp 

Prinzipiell gibt es die oben genannten drei möglichen Anlaufstellen für die Einreichung des I-129 Formulars: das California Service Center (CSC), Vermont Service Center (VSC) und Nebraska Service Center (NSC). Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir dringend, ab sofort immer die aktuelle Zuständigkeit anhand der offiziellen USCIS Webseite zu prüfen.

Mögliche Konsequenzen bei falscher Adressierung: Nach einer kurzen Übergangsfrist kann es ab dem 11. November durchaus passieren, dass ein nicht zuständiges USCIS Service Center einen I-129 Antrag grundsätzlich ablehnt. Bitte vergewissern Sie sich deshalb im Voraus, wo Ihr Unternehmen seinen amtlichen Sitz in den USA hat und welches Service Center dementsprechend für Sie zuständig ist.

Gerne unterstützen wir Sie im gesamten Antragsprozess und führen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter sicher zum Arbeitsvisum.

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Updated on 20.10.2017